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Herzlich willkommen! Schön, dass Sie hier sind!


Neuigkeiten:

  •  Die Bewilligungspflicht ist bei der ÖGK bis 20.6.2025 und bei der BVAEB dauerhaft ausgesetzt. Das heißt, dass Verordnungen nicht bewilligt werden müssen.
  • !!Falls sie bei der SVS versichert sind, muss weiterhin bewilligt werden!!


 Um einen Termin zu vereinbaren oder falls Sie Fragen haben kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen gerne!


Bitte nehmen Sie die AGBs zur Kenntnis!